Atze Schröder ist die Kunstfigur eines deutschen Comedians, der eine Offenlegung seiner bürgerlichen Identität ablehnt. Die Figur ist insbesondere durch Fernsehshows und die TV-Serie Alles Atze bekannt geworden.
Der Darsteller hat für seine Figur eine Biografie erfunden, nach der Atze Schröder am 27. September 1965 als Thomas Schröder im Essener Stadtteil Kray geboren worden sei. Während seiner Schulzeit habe Atze Schröder großes Talent als Kunstturner gezeigt und sei Jugendmeister geworden. Anschließend habe er eine Ausbildung zum Tanzlehrer absolviert, eine Zeitlang Soziologie studiert und sich Mitte der 1990er Jahre der Stand-up-Comedy zugewandt.
Die Figur Atze Schröder entstand 1995 bei Auftritten auf deutschen Kleinkunstbühnen wie im Schmidt-Theater in Hamburg. Anschließend folgte die erste Deutschland-Tournee.
Größere Bekanntheit erlangte die Figur durch Auftritte in der Stand-up-Comedy-Sendung Quatsch Comedy Club (ProSieben) sowie durch die Fernsehsendung Alles Atze (RTL). Im Kinofilm 7 Zwerge – Männer allein im Wald (2004) trat sie als Hofnarr auf.
Der Darsteller moderierte 2000 und von 2002 bis 2007 in der Rolle von Atze Schröder die Verleihung des Deutschen Comedypreises. Seit Mitte Dezember 2008 moderiert der Darsteller alias Atze Schröder jährlich den Comedy Adventskalender auf RTL. Anfang Januar 2010 übernahm er in der Rolle die Gastgeberschaft der Sendung Der Comedy Olymp. 2011 erhielt er für den Auftritt als Atze Schröder den Deutschen Comedypreis in der Kategorie Bestes TV-Soloprogramm für Revolution. Seit September 2019 moderiert er das Comedyformat NightWash.
Seit Februar 2019 betreibt er in seiner Rolle als Atze Schröder gemeinsam mit Till Hoheneder den Podcast Zärtliche Cousinen, mit dem sie auch auf Tour gehen. Im Podcast Betreutes Fühlen, ebenfalls in der Rolle als Atze Schröder und gemeinsam mit dem Psychologen Leon Windscheid wöchentlich veröffentlicht, spricht er über Ängste, Depression, Polyamorie oder Einsamkeit.
Der Darsteller von Atze Schröder lehnt eine Offenlegung seiner bürgerlichen Identität ab und war erfolgreich mit Gerichtsverfahren dagegen vorgegangen. So gewann er 2005 die Klage gegen die Boulevardzeitung Bild, die ein Foto ohne Perücke veröffentlicht hatte. Ebenfalls konnte er sich 2006 gegen die nochmalige Nennung seines bürgerlichen Namens im Weser-Kurier wehren. Die Klage, die 2007 die Löschung seines Namens aus dem Artikel zu seiner Bühnenfigur in der deutschsprachigen Wikipedia zum Ziel hatte, wurde nach der Streichung der fraglichen Information aus dem Artikel zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsstreits musste der Darsteller tragen, da er nicht dargelegt hatte, inwiefern sein Interesse an Anonymität das Interesse der Öffentlichkeit an deren Aufhebung überwiege.
Im Bühnenprogramm Schmerzfrei machte sich der Darsteller als Atze Schröder über den Schauspieler Fritz Wepper und dessen Beziehung mit einer 33 Jahre jüngeren Frau lustig. Wepper fühlte sich beleidigt sowie verunglimpft und klagte vor dem Landgericht München I auf Unterlassung, Schadensersatz (Az.: U 26840/12) sowie Schmerzensgeld (Az.: 9 O 27677/12). In erster Instanz scheiterte Wepper mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung; später entschied das Oberlandesgericht München jedoch zugunsten Weppers und verpflichtete den Darsteller von Atze Schröder, bestimmte Aussagen zukünftig zu unterlassen. Die Klage auf Zahlung eines Schadensersatzes wurde abgewiesen.
Des Weiteren soll es am 11. März 2016 in einer Kölner Hotelbar zu einer körperlichen und verbalen Auseinandersetzung zwischen Atze Schröders Darsteller und Niels Ruf gekommen sein. Ruf forderte daraufhin Schmerzensgeld; es sei zudem schon einmal zu einem solchen Übergriff auf ihn gekommen. Im Juni 2016 fand die mündliche Verhandlung statt; es wurde ein Annäherungsverbot für den Darsteller ab drei Metern festgelegt.
Eine weitere gerichtliche Kontroverse ergab sich aus der Berichterstattung der Bild zu der Auseinandersetzung mit Ruf, da das Blatt den Namen des Schröder-Darstellers im März 2016 genannt hatte. Eine Unterlassungsklage wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vor dem Landgericht Berlin scheiterte, im Januar 2018 erging das Urteil in der Hauptsache, nach dem die Boulevard-Zeitung den Namen des Darstellers hatte nennen dürfen. Die Bild berichtete unter erneuter Nennung des Namens über das Urteil; der Anwalt des Klägers, Christian Schertz, kündigte den Schritt in die Berufung an.