Martina Schwarzmann (* 26. Februar 1979 in Fürstenfeldbruck) ist eine deutsche Kabarettistin.
Martina Schwarzmann wuchs in einem landwirtschaftlichen Betrieb in dem oberbayerischen Dorf Überacker im Landkreis Fürstenfeldbruck mit zwei Brüdern und einer Schwester auf. Nach dem Hauptschulabschluss in Maisach begann sie im Alter von 15 Jahren eine Ausbildung zur Köchin im Bayerischen Hof in München. Danach arbeitete sie 1997 ein halbes Jahr in einem Schweizer Hotel. Ihren erlernten Beruf übte sie acht Jahre lang aus, bevor sie sich ganz der Bühnentätigkeit widmete.
Schwarzmann ist verheiratet, Mutter zweier Töchter (* 2010 und * 2015) und eines Sohns (* 2011). 2019 wurde ein viertes Kind geboren. Sie wohnt mit ihrer Familie in Altomünster.
Ab 2000 trat Schwarzmann auf verschiedenen Kleinkunstbühnen auf und erlangte rasch überregionale Bekanntheit. Ihren ersten Fernsehauftritt hatte sie 2004 in Ottis Schlachthof. Ihr Musik-Kabarettprogramm besteht aus Vorträgen und Liedern, die sie mit der Gitarre begleitet. Sie karikiert Alltagsszenen wie den Besuch eines Wertstoffhofs, des Oktoberfests, einer Ü-30-Party oder Szenen in einem Wellnesshotel. Als Inspiration dienen ihr dabei nach eigener Aussage die Lebenswelt der oberbayerischen Landbevölkerung und persönliche Erlebnisse vor allem aus dem Umfeld ihres Heimatortes Überacker. Schwarzmann wurde mehrfach mit Kabarett- und Kleinkunstpreisen ausgezeichnet.
Anfang 2019 machte ein von Schwarzmann angestrengter Urheberrechtsstreit um den Satz „Mir langts, dass i woas, dass i kannt, wenn i woin dad“ Schlagzeilen. Ein Bekleidungshersteller aus dem bayerischen Lenggries hatte den Satz auf seine T-Shirts gedruckt. Schwarzmann sieht sich als Schöpferin des Satzes, während der Beklagte behauptet der Satz sei eine gängige bayerische Redewendung. Vom Landgericht München I wurde im Juli 2019 ein Experte für bayerischen Dialekt mit einem schriftlichen Sachverständigengutachten beauftragt. Im Oktober 2019 haben sich beide Parteien vor der auf Marken- und Urheberrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München I im Vergleichswege geeinigt, ohne dass der Ursprung der Redewendung gerichtlich geklärt worden wäre. Der Vergleich sieht vor, dass für jedes verkaufte Shirt mit dem Aufdruck 2 Euro an den von Evi und Stefan Dettl gegründeten, gemeinnützigen Internet-Sender Radio BUH gespendet werden.